Marktordnung für die Vogelbörse der AZ Ortsgruppe 52 Crailsheim (Gültig ab 02.2015)

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a

Der Zutritt zur Arena Hohenlohe setzt pro Person den Erwerb einer Eintrittskarte/ Stempel voraus. Bei unkontrolliertem Verlassen der Arena Hohenlohe verliert die Karte/Stempel ihre Gültigkeit.

b Mit dem Erwerb der Karte/Stempel, spätestens mit Betreten der Arena Hohenlohe werden die unter 1 - 5 festgelegten Bestimmungen als verbindlich anerkannt.
c Einlass für Verkäufer / Händler von 7.00 bis 9.00 Uhr, Besucher / Käufer ab 8.00 bis ca. 12.00 Uhr.
d Der Veranstalter, die AZ Ortsgruppe 52 Crailsheim, haftet grundsätzlich nicht für Sach- und Personenschäden.
e Hunde und andere Haustiere sind nicht zugelassen.
f In der Arena Hohenlohe besteht absolutes Rauchverbot.
g Das Fotografieren und Filmen in der Arena Hohenlohe ist verboten und muss von der Börsenleitung genehmigt werden.
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a Anbieten kann, wer Vögel hobbymäßig hält und züchtet.
  b Vor dem Einlass wird die ANMELDUNG eingefordert, diese muss leserlich ausgefüllt und unterschrieben sein. Die ANMELDUNG kann über die Homepage ausgedruckt werden, ansonsten erhalten die Aussteller im Gegenzug bei Abgabe eine ANMELDUNG für die nächste Vogelbörse.
c Bei gewerbsmäßigem Handel mit Vögel bedarf es der Genehmigung nach TierSchG § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b. Die Erlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
d Händler müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein, die auch das entsprechende Warensegment enthält.
e Es dürfen nur gesunde und unverletzte Vögel angeboten werden, für geschützte Arten sind, soweit erforderlich, die entsprechenden
Dokumente mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
f Angeboten werden folgende Vogelarten

Papageien, Großsittiche, Wellensittiche, Kanarien, Exoten, Prachtfinken, Europäische Waldvögel, Cardueliden und Ziertauben.
Alle geschützten Arten sind mit Pflichtringen zu kennzeichnen.

g Voraussetzung für das Anbieten von Vögeln ist die Einhaltung aller, zum Veranstaltungszeitpunkt relevanten tierseuchen- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen.
h Jeder Verkäufer muss folgende Angaben gut leserlich an den Käfigen anbringen:
Bezeichnung der Vogelart ( deutsch )
Geschlecht (1.0 oder 0.1, 0.0.2 )
Geburt / Alter / Jahrgang
Gegebenenfalls Preis bzw. Tauschwert
Name und/ oder Verbandsnummer des Verkäufers
Geeignete Kennzeichnungskarten sind an der Kasse erhältlich und sollten angebracht werden.
i Ein Vorrätighalten unter der Stellfläche / Tisch ist nicht zulässig.
j Ein Verkauf außerhalb der Arena Hohenlohe sollte und darf nicht stattfinden.
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a Der Verkauf der Vögel findet nur auf den dafür vorgesehenen Regalen und Tischen statt.   
b Der Abstand der Käfige zu den Besuchern sollte angemessen sein.
c Die Verkäufer sollten sich ständig, oder in Vertretung, bei ihren Vögeln aufhalten.
d Den Vögeln sollte genügend Futter und Wasser gereicht werden.
e Kein Verkauf an Personen unter 16 Jahren ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
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a Die Käfige müssen so groß sein, dass die Vögel darin eine normale Körperhaltung einnehmen können und mit Schwanz und Kopf die
Seitenwände sowie die Decke nicht zwangsläufig berühren.
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An der Eingangskontrolle stellen wir Mietkäfige (0, 1, 2,) zur Verfügung. (Bei Überbesatz oder falschen Käfig wird es vom Veranstalter angewiesen, solange Vorrat reicht)

c Empfohlen werden Ausstellungskäfige der großen Verbände mit jeweils 2 Vögel, Käfigmindestgrößen sind zu beachten (Aushang beachten!).
Ziertauben bis zur Größe von Diamanttäubchen in Ausstellungskäfig 0 (WS),
Ziertauben größer als Diamanttäubchen in Ausstellungskäfig 1 (GS) o.ä.
d Die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein, dreiseitig blickdicht geschlossen.
e Es dürfen nur etwa gleich große, untereinander verträgliche Arten in einem Käfig vergesellschaftet werden.
f Jeder Verkäufer hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Behältnisse bereit zu halten, die er dem Käufer für den tiergerechten Transport zu Verfügung stellt. (Sind bei Futter – und Zubehörhandel zu erwerben)
g Zum Herausfangen der Vögel sollten die bereitgestellten Umsetzkäfige genutzt werden.
h Um den Belangen des Tierschutzes gerecht zu werden, stellt die AZ Ortsgruppe 52 Crailsheim einen separaten, temperierten
Sammelplatz zur Verfügung, an dem die erworbenen Vögel bis zur Abreise aufbewahrt  werden können.
Interessenten, die nach dem Kauf nicht sofort abreisen, wenden sich bitte an die anwesenden Vereinsmitglieder oder melden sich an der
Besuchereingangskasse. Für die abgegebenen Vögel übernimmt die AZ Ortsgruppe 52 Crailsheim keine Haftung.
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a
Den Weisungen des Veranstalters, dem vom Veranstalter beauftragten
Aufsichtspersonal und eventuell anwesenden Amtspersonen sind Folge zu leisten.
Sie sind gegenüber Verkäufer, Käufer und Besucher weisungsbefugt.

Die Züchter und alle anderen Vogelliebhaber werden eindringlich ersucht, diese Regelungen zu beachten, denn nur so wird es diese

und andere Vogelbörsen auch künftig noch geben.

Der Veranstalter